MENSCHENAFFEN
Zu den Menschenaffen zählen Gorillas, Schimpansen, Bonobos und Orang-Utans. Sie zeichnen sich durch ein sehr ausgeprägtes Sozialverhalten aus und sind die nächsten Verwandten des Menschen. Alle Menschenaffen-Arten sind vom Aussterben bedroht. Ihre Population in der Wildnis sinkt stark, mit Ausnahme der Berggorillas, für die in den vergangenen Jahren vor allem in Ruanda und Uganda gute Schutzstrategien entwickelt wurden.
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Hauptbedrohung für die Menschenaffen ist der Verlust ihres Lebensraums durch Landwirtschaft, Bergbau und Abholzung, sowie Wilderei für den Handel mit Affenfleisch und Baby-Affen.
Illegaler Tierhandel
Der illegale Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist das viertlukrativste organisierte Verbrechen der Welt, nach Handel mit gefälschten Produkten, Drogen und Menschen. Er wird auf 22 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Menschenaffen werden wegen ihres Fleisches und wegen ihrer Babys gewildert.
Illegal gehandelte Schimpansen, Gorillas und Bonobos stammen vor allem aus West- und Zentralfrika, Orang-Utans vor allem aus Indonesien. Beim Fang der Jungtiere werden in der Regel alle Familienmitglieder getötet, da die erwachsenen Tiere aggressiv auf die Wilderer reagieren. Der Wilderer verdient oft nur wenige Dollar an dem Jungtier, doch der Preis für die Tiere steigt mit jedem Handel. Für ein junges Gorillababy zahlen Käufer bis zu 250.000 US Dollar.
Hauptzielländer sind China, Thailand und die Golfstaaten. Viele der gehandelten Jungtiere landen in Zoos und Freizeitparks sowie in privaten Einrichtungen.
Washingtoner Artenschutzabkommen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endagered Species, CITES) soll gewährleisten, dass der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht deren Erhalt gefährdet. Es wurde 1973 von 80 Staaten beschlossen und trat 1975 in Kraft. Mittlerweile haben es 183 Staaten ratifiziert. Auf gemeinsamen Konferenzen wird entschieden, welche Arten durch das Abkommen erfasst werden. Besonders geschützte Arten, wie zum Beispiel alle Menschenaffen-Arten, werden unter Anhang I gelistet. Damit dürfen sie nur unter ganz bestimmten Bedingungen gehandelt werden. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der staatlichen CITES-Behörden des exportierenden und des importierenden Landes müssen eine Genehmigung für den Handel ausstellen. Dabei müssen sie prüfen, ob ein Handel den Arterhalt gefährden könnte. Besonders bedrohte Tierarten dürfen beispielsweise nur gehandelt werden, wenn sie in Gefangenschaft geboren sind und wenn der Handel nicht aus kommerziellen Zwecken erfolgt.
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Doch CITES steht in der Kritik, der Handel von geschützten Arten hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Zahlreiche Korruptionsfälle in staatlichen CITES-Büros wurden aufgedeckt, vor allem in afrikanischen und asiatischen Staaten. Das Generalsekretariat hat zu wenig Mitarbeiter und Ressourcen, um Verdachtsfällen nachzugehen. Außerdem ist es auf die Kooperation der Mitgliedsländer angewiesen, die Sanktionen oder andere Maßnahmen häufig blockieren.